Im ersten Halbjahr 2008 hat die Bundesbank über
19.000 falsche Euro-Banknoten registriert, ein Rückgang um rund 3 % im
Vergleich zum 2. Halbjahr 2007. Dabei sind die gefälscht 50-er bei
weitem (31%) am häufigsten. Im Vergleich zur Gesamt-Geldmenge ist das
ziemlich wenig: etwa 5 Fälschungen pro 10000 Einwohner im Jahr. Die
Chance als Privatperson je über einen "Falschen Fuffziger" zu stolpern
dürfte damit recht gering sein. (Quelle:Bundesbank)
Hoch sind die Zahlen bei falschen Münzen: Erfahrungsgemäß fallen bei der Bearbeitung von ca. 75.000 Zwei-Euro-Münzen ca. 15 bis 25 Falschmünzen an. Die Erkennung ist äußerst schwierig, am einfachsten hilft der Magnet-Test: gefälschte Euro-Münzen sind meistens stark oder gar nicht magnetisch,
während die echten Ein- und Zwei-Euro-Münzen nur leicht am Magneten
haften. (Quelle: Wikipedia )
An Geldautomaten sind die Banken gehalten, nur von der Bundesbank bearbeitete Geldscheine auszuzahlen. Ob sich alle Banken immer an diese Vereinbarung halten, ist unklar. Womöglich werden Geldautomaten zum Teil direkt mit dem Geld der Bank befüllt. Die Deutsche Bundesbank geht jedoch in einer Stellungnahme davon aus, dass dem nicht so ist, und Auszahlungen aus Geldautomaten grundsätzlich kein Falschgeld enhalten.
19.000 falsche Euro-Banknoten registriert, ein Rückgang um rund 3 % im
Vergleich zum 2. Halbjahr 2007. Dabei sind die gefälscht 50-er bei
weitem (31%) am häufigsten. Im Vergleich zur Gesamt-Geldmenge ist das
ziemlich wenig: etwa 5 Fälschungen pro 10000 Einwohner im Jahr. Die
Chance als Privatperson je über einen "Falschen Fuffziger" zu stolpern
dürfte damit recht gering sein. (Quelle:Bundesbank)
Hoch sind die Zahlen bei falschen Münzen: Erfahrungsgemäß fallen bei der Bearbeitung von ca. 75.000 Zwei-Euro-Münzen ca. 15 bis 25 Falschmünzen an. Die Erkennung ist äußerst schwierig, am einfachsten hilft der Magnet-Test: gefälschte Euro-Münzen sind meistens stark oder gar nicht magnetisch,
während die echten Ein- und Zwei-Euro-Münzen nur leicht am Magneten
haften. (Quelle: Wikipedia )
An Geldautomaten sind die Banken gehalten, nur von der Bundesbank bearbeitete Geldscheine auszuzahlen. Ob sich alle Banken immer an diese Vereinbarung halten, ist unklar. Womöglich werden Geldautomaten zum Teil direkt mit dem Geld der Bank befüllt. Die Deutsche Bundesbank geht jedoch in einer Stellungnahme davon aus, dass dem nicht so ist, und Auszahlungen aus Geldautomaten grundsätzlich kein Falschgeld enhalten.
Gesetzeslage
Was passiert, wenn mir Falschgeld untergejubelt wird? Mache ich mich strafbar, wenn ich davon nicht merke und das Falschgeld z.B. erst beim Versuch damit zu bezahlen auffliegt? Die betreffenden Paragraphen aus dem StGB sind §146 Geldfälschung und §147 Inverkehrbringen von Falschgeld.§ 146 Geldfälschung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft,
- wer Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
- falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
- falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 147 Inverkehrbringen von Falschgeld
(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Wer also Geld fälscht UND in mit Absicht als echtes Geld in Verkehr bringt ist schonmal wenigstens (in einem minder schweren Fall!) mit drei Monaten Freiheitsstrafe dabei. Was aber, wenn ich von unbemerkt Falschgeld untergeschoben bekomme und dieses dann weitergeben? Die Antwort: Wer unwissentlich mit Falschgeld bezahlt, macht sich nicht strafbar. §146 kommt nicht in Frage, weder wurde das Geld von mir mit der Absicht es in Verkehr zu bringen nachgemacht (§146 Abs. 1 Nr.1), noch habe ich es mir aus diesem Grunde verschafft (§146 Abs. 1 Nr.2). Ganauso wenig greift §146 Abs. 1 Nr.3: Auch hier fehlt es an der Absicht, das Geld als echt in Verkehr zu bringen.
Aber auch für §147 fehlt es am Vorsatz, denn strafbar ist nur vorsätzliches Handeln (s. §15)! Daher ist das unwissentliche Inverkehrbringen von unwissentlich erworbenem Falschgeld nicht strafbar! Alles andere wäre ja auch ziemlich hart.
Klar ist auch: Erhalte ich (unwissentlich) einen falschen Schein und bringe diesen dann wissentlich in Umlauf, so ist das strafbar. Und zwar nicht zu knapp: Es drohen bis zu 5 Jahren Gefängnis. Als falsch erkanntes Geld sollte also tunlichst bei der Polizei gemeldet und abgegeben werden. Auf Ersatz ist allerdings nicht zu hoffen, es sei den der ursprüngliche Täter wird gefasst und kann zum Schadenersatz verpflichtet werden.
Tipps zur Falschgelderkennung
Hier noch ein paar Tipps, wie man sich vor Falschgeld schützen kann:(Quelle: Deutsche Bundesbank)
- Schauen Sie sich Ihr Geld genau an! Achten Sie dabei nicht nur
auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich ganz bewusst
auf bestimmte Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt
haben. - Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht allein auf ein Sicherheitsmerkmal.
- Gehen Sie nach dem Prinzip "Sehen-Kippen-Fühlen" die Ihnen
bekannten Sicherheitsmerkmale
der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät
in die Überprüfung mit ein. - Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.
- Bestehen weiterhin Zweifel, lassen Sie die Note(n) und/oder
Münze(n) bei Ihrer Hausbank oder einer der Filialen
der Deutschen Bundesbank (nur Euro) überprüfen.
Wer sich selbst testen will, bzw. noch ein wenig üben möchte, kann den Blütentrainer der Polizei ausprobieren:
http://www.bluetentrainer.polizei-beratung.de/blueten_euro/trainer_d.html
Links
Falschgeld-Leitfaden
Sicherheits-Merkmale der Euro-Scheine
Strafgesetzbuch
Wikipedia: Falschgeld
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